Richtlinien Bezuschussung

Es gelten unsere Richtlinien zur Abrechnung von Veranstaltungen .

1. Grundsätzliches

Das ReferentInnen-Honorar ist vor Ort frei zu vereinbaren. Als Orientierungsgröße kann ein Honorar von 60,– € / Doppelstunde dienen (1 DST = 90 Minuten).
Für die Bezuschussung werden nur ReferentInnenkosten berücksichtigt, d. h. Honorar, Fahrtkosten, Spesen, Geschenke.
Es findet nur eine Defizitfinanzierung statt. Das Defizit muss durch einen Verwendungsnachweis mit Referentenquittung und sonstigen Belegen belegt werden. Die betreffenden Formulare können Sie von der hier herunterladen

2. Zuschusshöhe 

30,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei Einzelveranstaltungen (z. B. Vorträgen)

15,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei fortlaufenden Kursen

15,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei Bildungsfahrten für Führungen

3. Besondere Inhalte und Themen

Wenn es die Finanzlage der KEB Schwandorf zulässt, können für profilierte Bildungsveranstaltungen der Pfarrgemeinden bis zu 100% des Defizits von der KEB Schwandorf übernommen werden. Sprechen Sie auf jeden Fall rechtzeitig vorher mit uns ! Dann können wir einen Sonderzuschuss vereinbaren.

Für alle Halbtages-, Tages- bzw. Wochenendseminare können max. 5 DST/Tag angesetzt werden, also max. 150,– €/Tag.

Bei Veranstaltungen mit Übernachtung können max. 6 DST/Tag für ReferentInnenkosten angesetzt werden, also 180,– €/Tag.

Zusätzlich können 8,– €/Teilnehmer/in und Tag, max. 240,– €/Tag, für Verpflegung und Übernachtung angesetzt werden.

Bildungswochenenden für Familien mit Kindern können zusätzlich aus dem Familienfond der Diözese gefördert werden. Informationen erteilt der Bischöfliche Beauftragte für Erwachsenenbildung der Diözese unter der Telefon: 09402 / 93 54 21 bzw. Email: wolfgang.stoeckl(at)bistum-regensburg.de

 

nach oben springen